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Qualifikationsturnier im GC Schloss Haag e.V.

Sonntag 20.07.2025

Start: ab 10 Uhr

Turnierausschreibung

1. Austragung

Einzel-Zählspiel nach Stableford gem. Regel 21.1 über 18 Löcher

Abschläge: Damen rot, Herren gelb

Das Wettspiel ist handicap-relevant.

2. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes

e.V. und den Platzregeln und Wettspielbedingungen (WSB) des GC Schloss Haag e.V. Das Wettspiel

wird nach dem World Handicap System (WHS) ausgerichtet. Mobiltelefone sind während des Turniers

auszuschalten.

3. Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Damen und Herren ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Mitglieder eines

dem DGV angeschlossenen Mitglieds, eines anerkannten ausländischen Vereins oder des VcG bis HCPI

-36, mit einem Handicap u ̈ ber 36 werden mit 36 gewertet. Bei Teilnehmern unter dem Alter von 18

Jahren ist eine Teilnahme am Weltfinale nur in Begleitung eines Elternteils möglich.

4. Höchstzahl der Teilnehmer:

Die Höchstzahl der Teilnehmer beträgt 120. Sollten mehr Meldungen eingehen, entscheidet der bessere

Handicap Index und darauffolgend der Eingang der Meldung. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet

das Los.

5. Wertung:

Nettowertung Damen und Herren zusammen in den Klassen A, B, C, D, E und F.

Bei gleichen Ergebnissen wird nach dem Handicapverteilungsschlüssel gemäß WHS gewertet. Bei

weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

Austragung und Handicapklassen: HCPI

Klasse A: 0 bis 5 Klasse B: 6 bis 10 Klasse C: 11 bis 15 Klasse D: 16 bis 20 Klasse E: 21 bis 25 Klasse F: 26 bis 36 bis 5,4

5,5 bis 10,4

10,5 bis 15,4

15,5 bis 20,4

20,5 bis 25,4

25,5 bis 54,0 (HCP Begrenzung -36)

Sämtliche Turniere der WAGC Germany werden in 6 Handicapklassen ausgetragen. Die jeweiligen 1.,

2. und 3. Gewinner der Nettowertung in den 6 Handicapklassen erhalten Sachpräsente und das WAGCQualifikationsturnier-Bagtag und qualifizieren sich für eines der World Amateur Golfers Championship

Deutschland-Semifinale.

Sollte bei einem Qualifikationsturnier die Mindestteilnehmerzahl von 40 Spielern nicht erreicht werden

können, so qualifizieren sich lediglich die zwei Erstplatzierten (1. und 2. Netto) einer jeden Klasse für

die Deutschland-Semifinale.

Die Deutschland-Semifinals werden wie folgt

ausgetragen:

Bei den Deutschland-Semifinals qualifizieren sich die 1.,2.,3. und 4. Gewinner der Netto-Sieger der

Handicapklassen A bis F (siehe Austragung und Handicapklassen) für das WAGC-Team-Germany

Deutschlandfinale.

Sollte bei einem Semifinale die Mindestteilnehmerzahl von 40 Spielern nicht erreicht werden können,

so qualifizieren sich lediglich die zwei Erstplatzierten (1.2. und 3. Netto) einer jeden Klasse für das

Deutschland-Finale.

Das Deutschlandfinale:

Beim dem Deutschlandfinale qualifiziert sich der Sieger = 1. Netto der Handicapklassen A bis E (siehe

Austragung und Handicapklassen) für das WAGC-Team-Germany und vertritt den WAGC-Germany

beim Weltfinale vom 25.Okt. .-02.Nov. 2025 auf der Insel Jeju, Süd Korea. Der Sieger der

Handicapklasse F erhält wertvolle Sachpreise und einen Hotelgutschein für 2 Übernachtungen in

einem Golfresort in Deutschland.

Für das WAGC-Team-Germany werden beim Weltfinale die Unterkunft / Turnierteilnahme / alle

Transfers sowie eine Anreise-Pauschale von 900,00 € vom WAGC-Germany u ̈ bernommen.

Die Reise- und Teilnahmekosten an dem „World Amateur Golfers Championship-Weltfinale“ trägt der

WAGC Germany, vertreten durch die ISSERA Sportmarketing UG, als Lizenznehmer. Diese sind nicht

Bestandteil des Gewinnerpreises am „World Amateur Golfers Championship“ Deutschlandfinale,

sondern ein Sponsoring an das „WAGC-Team-Germany 2025“. Sollte eine Teilnahme am Weltfinale auf

Grund von Höhere Gewalt (Force-Majeure) nicht möglich sein, so bleibt das WAGC Team Germany für

das Jahr 2025 bestehen und wird an einem anderen Turnier teilnehmen.

6. Einteilung der Spielergruppen:

Gestartet wird in max. 3er Gruppen, HCPI aufsteigend

7. Meldungen

Die Meldung zum Wettspiel hat durch Eintragung in die im Clubhaus ausliegende Meldeliste, telefonisch,

durch Meldung im Intranet oder durch E-Mail zu erfolgen. Flight- und Startzeitenwünsche können nicht

berücksichtigt werden.

8. Nenngeld

Das Nenngeld beträgt für Mitglieder des GC Schloss Haag e.V. 19,00 € (19,00 € für die Organisation

WAGC,), für Gäste 19,00€ zzgl. Greenfee in Höhe von 40,00 € und wird am Spieltag vor dem

Start in bar bezahlt.

9. Meldeschluss

Meldeschluss ist 18.07.2025 um 10 Uhr. Es können nur solche Meldungen berücksichtigt werden, die

bis zum Meldeschluss in gültiger Form beim ausrichtenden Golfclub Schloss Haag e.V. eingegangen

sind. Rückzug nach Meldeschluss und Nichterscheinen am Turniertag verpflichten zur Startgeldzahlung.10. Wettspielleitung

Die Mitglieder der Wettspielleitung werden vor dem Beginn des Wettspiels mit der Startliste

bekanntgegeben.

11. Startzeiten

Gestartet wird ab 10:00 Uhr

Die Spielergruppen und die jeweilige Startzeit können am 19.07.2025 ab 14:00 Uhr im Clubbüro, Tel.:

02831/94777 abgefragt, im Internet abgerufen oder im Clubhaus am Aushang festgestellt werden

12. Siegerehrung

Die Siegerehrung findet Im Anschluss an das Turnier statt.

In den Qualifikationsturnieren / Semifinals und dem Deutschland-Finale kann es vorkommen, dass nach

den einzelnen Gruppen eine „Zwischen-Siegerehrung stattfindet“. Dieses gilt als Bekanntgabe der Sieger

und beendet das Turnier nicht.

13. Änderungsvorbehalt

Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu

ändern (Ausnahme: handicap-relevant). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur

bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

14. Verwendung von Namen, Daten, Bildmaterial:

Mit der Meldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung von Namen, Daten, Bild- und

Tonmaterial in Printmedien und dem Internet ein, soweit diese im Zusammenhang mit den Turnieren

stehen, und erklären sich – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass der Veranstalter Daten

für die Turnierabwicklung, Kontaktaufnahme und Zusendung von weiteren Informationen

unentgeltlich erheben, verwerten und weiterleiten darf.