WAGC – Qualifikationsturnier
20. Juli @ 10:00 - 17:00
Qualifikationsturnier im GC Schloss Haag e.V.
Sonntag 20.07.2025
Start: ab 10 Uhr
Turnierausschreibung
1. Austragung
Einzel-Zählspiel nach Stableford gem. Regel 21.1 über 18 Löcher
Abschläge: Damen rot, Herren gelb
Das Wettspiel ist handicap-relevant.
2. Spielbedingungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes
e.V. und den Platzregeln und Wettspielbedingungen (WSB) des GC Schloss Haag e.V. Das Wettspiel
wird nach dem World Handicap System (WHS) ausgerichtet. Mobiltelefone sind während des Turniers
auszuschalten.
3. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Damen und Herren ab einem Mindestalter von 16 Jahren. Mitglieder eines
dem DGV angeschlossenen Mitglieds, eines anerkannten ausländischen Vereins oder des VcG bis HCPI
-36, mit einem Handicap u ̈ ber 36 werden mit 36 gewertet. Bei Teilnehmern unter dem Alter von 18
Jahren ist eine Teilnahme am Weltfinale nur in Begleitung eines Elternteils möglich.
4. Höchstzahl der Teilnehmer:
Die Höchstzahl der Teilnehmer beträgt 120. Sollten mehr Meldungen eingehen, entscheidet der bessere
Handicap Index und darauffolgend der Eingang der Meldung. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet
das Los.
5. Wertung:
Nettowertung Damen und Herren zusammen in den Klassen A, B, C, D, E und F.
Bei gleichen Ergebnissen wird nach dem Handicapverteilungsschlüssel gemäß WHS gewertet. Bei
weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
Austragung und Handicapklassen: HCPI
Klasse A: 0 bis 5 Klasse B: 6 bis 10 Klasse C: 11 bis 15 Klasse D: 16 bis 20 Klasse E: 21 bis 25 Klasse F: 26 bis 36 bis 5,4
5,5 bis 10,4
10,5 bis 15,4
15,5 bis 20,4
20,5 bis 25,4
25,5 bis 54,0 (HCP Begrenzung -36)
Sämtliche Turniere der WAGC Germany werden in 6 Handicapklassen ausgetragen. Die jeweiligen 1.,
2. und 3. Gewinner der Nettowertung in den 6 Handicapklassen erhalten Sachpräsente und das WAGCQualifikationsturnier-Bagtag und qualifizieren sich für eines der World Amateur Golfers Championship
Deutschland-Semifinale.
Sollte bei einem Qualifikationsturnier die Mindestteilnehmerzahl von 40 Spielern nicht erreicht werden
können, so qualifizieren sich lediglich die zwei Erstplatzierten (1. und 2. Netto) einer jeden Klasse für
die Deutschland-Semifinale.
Die Deutschland-Semifinals werden wie folgt
ausgetragen:
Bei den Deutschland-Semifinals qualifizieren sich die 1.,2.,3. und 4. Gewinner der Netto-Sieger der
Handicapklassen A bis F (siehe Austragung und Handicapklassen) für das WAGC-Team-Germany
Deutschlandfinale.
Sollte bei einem Semifinale die Mindestteilnehmerzahl von 40 Spielern nicht erreicht werden können,
so qualifizieren sich lediglich die zwei Erstplatzierten (1.2. und 3. Netto) einer jeden Klasse für das
Deutschland-Finale.
Das Deutschlandfinale:
Beim dem Deutschlandfinale qualifiziert sich der Sieger = 1. Netto der Handicapklassen A bis E (siehe
Austragung und Handicapklassen) für das WAGC-Team-Germany und vertritt den WAGC-Germany
beim Weltfinale vom 25.Okt. .-02.Nov. 2025 auf der Insel Jeju, Süd Korea. Der Sieger der
Handicapklasse F erhält wertvolle Sachpreise und einen Hotelgutschein für 2 Übernachtungen in
einem Golfresort in Deutschland.
Für das WAGC-Team-Germany werden beim Weltfinale die Unterkunft / Turnierteilnahme / alle
Transfers sowie eine Anreise-Pauschale von 900,00 € vom WAGC-Germany u ̈ bernommen.
Die Reise- und Teilnahmekosten an dem „World Amateur Golfers Championship-Weltfinale“ trägt der
WAGC Germany, vertreten durch die ISSERA Sportmarketing UG, als Lizenznehmer. Diese sind nicht
Bestandteil des Gewinnerpreises am „World Amateur Golfers Championship“ Deutschlandfinale,
sondern ein Sponsoring an das „WAGC-Team-Germany 2025“. Sollte eine Teilnahme am Weltfinale auf
Grund von Höhere Gewalt (Force-Majeure) nicht möglich sein, so bleibt das WAGC Team Germany für
das Jahr 2025 bestehen und wird an einem anderen Turnier teilnehmen.
6. Einteilung der Spielergruppen:
Gestartet wird in max. 3er Gruppen, HCPI aufsteigend
7. Meldungen
Die Meldung zum Wettspiel hat durch Eintragung in die im Clubhaus ausliegende Meldeliste, telefonisch,
durch Meldung im Intranet oder durch E-Mail zu erfolgen. Flight- und Startzeitenwünsche können nicht
berücksichtigt werden.
8. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt für Mitglieder des GC Schloss Haag e.V. 19,00 € (19,00 € für die Organisation
WAGC,), für Gäste 19,00€ zzgl. Greenfee in Höhe von 40,00 € und wird am Spieltag vor dem
Start in bar bezahlt.
9. Meldeschluss
Meldeschluss ist 18.07.2025 um 10 Uhr. Es können nur solche Meldungen berücksichtigt werden, die
bis zum Meldeschluss in gültiger Form beim ausrichtenden Golfclub Schloss Haag e.V. eingegangen
sind. Rückzug nach Meldeschluss und Nichterscheinen am Turniertag verpflichten zur Startgeldzahlung.10. Wettspielleitung
Die Mitglieder der Wettspielleitung werden vor dem Beginn des Wettspiels mit der Startliste
bekanntgegeben.
11. Startzeiten
Gestartet wird ab 10:00 Uhr
Die Spielergruppen und die jeweilige Startzeit können am 19.07.2025 ab 14:00 Uhr im Clubbüro, Tel.:
02831/94777 abgefragt, im Internet abgerufen oder im Clubhaus am Aushang festgestellt werden
12. Siegerehrung
Die Siegerehrung findet Im Anschluss an das Turnier statt.
In den Qualifikationsturnieren / Semifinals und dem Deutschland-Finale kann es vorkommen, dass nach
den einzelnen Gruppen eine „Zwischen-Siegerehrung stattfindet“. Dieses gilt als Bekanntgabe der Sieger
und beendet das Turnier nicht.
13. Änderungsvorbehalt
Die Wettspielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu
ändern (Ausnahme: handicap-relevant). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur
bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
14. Verwendung von Namen, Daten, Bildmaterial:
Mit der Meldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung von Namen, Daten, Bild- und
Tonmaterial in Printmedien und dem Internet ein, soweit diese im Zusammenhang mit den Turnieren
stehen, und erklären sich – jederzeit widerruflich – damit einverstanden, dass der Veranstalter Daten
für die Turnierabwicklung, Kontaktaufnahme und Zusendung von weiteren Informationen
unentgeltlich erheben, verwerten und weiterleiten darf.